Abgelaufen heisst nicht verdorben

Nicht jedes abgelaufene Lebensmittel führt gleich zu einer gefährlichen Vergiftung. Vertrauen Sie Ihren Sinnen.

Jetzt ein feines Guetzli zum Kaffee! Doch halt! «Mindestens haltbar bis... gestern!» Abgelaufen. Der ganze Guetzlipack landet im Abfallkübel. Kennen Sie solche Situationen? Wahrscheinlich schon. Denn in der Schweiz landet ein Drittel aller produzierten Lebensmittel im Müll. 37 Prozent von diesem «Abfall» fällt beim Konsumenten an. In Zahlen ausgedrückt bedeutet das: Pro Haushalt mit vier Personen landen über 2000 Franken pro Jahr im Abfall. Vieles davon grundlos. Das Guetzli beispielsweise können Sie problemlos mehrere Monate über das Haltbarkeitsdatum hinaus geniessen. Details dazu finden Sie auf dem Merkblatt «So strikt müssen Sie abgelaufene Daten beachten».

Klar ist: Niemand möchte eine Lebensmittelvergiftung riskieren. Das kann im schlimmsten Fall tödlich enden. Doch wer weiss, wie lange welche Lebensmittel haltbar sind, wie sie richtig gelagert werden sollten und was die Datumsangaben auf den Verpackungen bedeuten, senkt das Risiko beträchtlich. Wenn Sie jetzt noch auf Ihre Sinne vertrauen, sollte eigentlich nichts mehr schiefgehen.

Was die Daten bedeuten

Zucker oder Salz halten sich, selbst bei Raumtemperatur, praktisch ewig. Dunkle Schokolade oder Nudeln bleiben ebenfalls sehr lange ohne Kühlung geniessbar. Anders sieht es bei Milchprodukten, Fleisch oder Eiern aus. Hilfreich dabei sind die Angaben auf der Verpackung: Die Geschäfte müssen Lebensmittel entsprechend ihrer Haltbarkeit datieren. Es gibt das Mindesthaltbarkeitsdatum und das Verbrauchsdatum.

Verbrauchen bis…

Das Verbrauchsdatum ist für Lebensmittel, die leicht verderblich sind wie zum Beispiel Hackfleisch oder rohes Pouletfleisch. Vorgeschrieben ist diese Angabe für alle Produkte, die gekühlt aufbewahrt werden müssen. Das Verbrauchsdatum gibt an, bis wann diese Lebensmittel gegessen werden können, ohne dass der Konsument gesundheitliche Probleme riskiert. Wenn das Verbrauchsdatum abgelaufen ist, sollten Sie das Lebensmittel in der Regel entsorgen, unabhängig davon, ob Ihnen sein Zustand noch einwandfrei erscheint. Wie lange Sie abgelaufene Produkte noch essen können, finden Sie auf dem Merkblatt «So strikt müssen Sie abgelaufene Daten beachten». Die Geschäfte dürfen Lebensmittel, deren Verbrauchsdatum überschritten ist, nicht mehr verkaufen.

Haltbar bis…

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist im Gegensatz zum Verbrauchsdatum für Lebensmittel, die länger haltbar sind. Es gibt an, bis wann ein Produkt in Geschmack, Geruch und Konsistenz qualitativ einwandfrei bleibt, sofern es richtig gelagert wird. Auch wenn diese Frist abgelaufen ist, können Sie das Lebensmittel noch essen, sofern es schmeckt und nicht offensichtlich verdorben ist. Geschäfte dürfen Lebensmittel trotz abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum noch verkaufen, sollten sie aber zu einem reduzierten Preis anbieten. Es gibt Produkte, bei denen kein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben werden muss. Hier ein paar Beispiele:

  • Frisches Obst und Gemüse

  • Wein, Liköre, Schaumwein etc.

  • Essig

  • Speisesalz

  • Zucker

  • Kaugummi

  • Lebensmittel, die zum Verzehr innerhalb von 24 Stunden abgegeben werden

Verkaufen bis…

Das Verkaufsdatum ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, die Geschäfte können also selber entscheiden, ob sie eines anbringen möchten oder nicht. Oft wird es auf leicht verderblichen Lebensmitteln angebracht.

Was kann ich noch essen?

Wenn Lebensmittel abgelaufen sind, sollten Sie sie nicht einfach unbesehen wegwerfen. Prüfen Sie mit Ihrer Nase und Ihren Augen, ob das Lebensmittel noch geniessbar ist. Achten Sie auch auf die Verpackung. Ist sie aufgebläht oder defekt, sollten Sie das Produkt nicht mehr konsumieren. Ältere Menschen, Schwangere und kleine Kinder sollten abgelaufene Produkte grundsätzlich nicht mehr essen und das Verbrauchsdatum von Frischprodukten immer strikt beachten.

Schimmel

Schimmliges Brot, Schimmel auf dem Joghurt oder in der Konfi. Das haben wir alle schon einmal gehabt. Wegwerfen oder wegschneiden ist dann die Frage. Die Antwort ist klar: wegschmeissen. Schimmelpilze können Giftstoffe, sogenannte Mykotoxine, produzieren. Es reicht nicht, den Schimmel wegzuschneiden, da sich die Mykotoxine im Lebensmittel ausbreiten können, ohne dass Sie das sehen.

Diese Regeln sollten Sie beachten:

  • Essen Sie keine verschimmelten Lebensmittel. Auch kochen oder einfrieren tötet die Schimmelpilze nicht ab. Werfen Sie verschimmelte Lebensmittel sofort weg, denn Schimmel ist leicht auf andere Lebensmittel übertragbar. Reinigen Sie Brotkasten, Aufbewahrungsdosen und ähnliches gründlich, wenn sie mit verschimmeltem Essen in Berührung gekommen sind.

  • Verfüttern Sie verschimmelte Lebensmittel nicht an Tiere. Mykotoxine sind auch für Tiere giftig.

  • Unbedenklich sind «schimmelgereifte Produkte» wie Roquefort, Camembert oder Edelsalami. Bewahren Sie solche Produkte separat verpackt auf, da auch Edelschimmel auf andere Produkte leicht übertragen wird. Das wäre an sich kein Problem, nur sehen Sie dem Schimmel nicht an, ob er edel ist oder giftig.

Neben der Verschimmelung sind auch Fäulnis, Trübung, Farbveränderung, Verschleimung, Gärung Zeichen dafür, dass Sie ein Lebensmittel entsorgen sollten.

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Autorin und Redaktion: Bettina Epper
Quellen
  • Schweizerische Gesellschaft für Ernährung SGE

  • Stiftung für Konsumentenschutz

  • Kantonales Labor Zürich

  • foodwaste.ch

  • Bundesamt für Landwirtschaft BLW

  • «Der Brockhaus. Ernährung», F.A. Brockhaus, 2001