Glossar

Das wichtigste in Kürze

Wer in einer Schweizer Drogerie einkauft, ist gut bedient und bekommt Hausspezialitäten genauso wie Over-the-Counter-Arzneimittel. Sie verstehen nur Bahnhof? Unser kleines Glossar hilft.

Consumer Healthcare

Der Begriff «Consumer Healthcare» ist seit einigen Jahren gebräuchlich, viele Pharmaunternehmen haben unterdessen Consumer-Healthcare-Sparten. Dazu gehören neben rezeptfreien Arzneimitteln (OTC-Arzneimittel auch Produkte aus den Bereichen Ernährung oder Schönheitspflege. Consumer Healthcare soll den Einzelnen (Consumer/Konsument) dazu befähigen, sich selber um seine Gesundheit zu kümmern, es geht also im Grund um Selbstmedikation.

Generikum

Wenn Pharmaunternehmen neue Medikamente auf den Markt bringen, lassen sie sie in der Regel durch ein Patent schützen. Ist dieser Patentschutz abgelaufen (nach 20 Jahren), darf davon ein Nachfolgemedikament, ein sogenanntes Generikum, entwickelt und hergestellt werden. Der Wirkstoff in diesem Generikum ist der gleiche wie jener im Originalpräparat. Generika sind in der Regel günstiger als Originalpräparate, da der enorme Forschungsaufwand, der bei der Entwicklung eines Originalmedikamentes anfällt, beim Generikum wegfällt.

Hausspezialitäten

Hausspezialitäten werden Arzneimittel genannt, die Drogerien nach eigener Formel selbst herstellen. Das können beispielsweise spagyrische Sprays, Cremen oder Tees sein. Hauspezialitäten dürfen von Drogerien nur in kleinen Mengen und nur für die eigene Kundschaft hergestellt werden, da sie von der Swissmedic nicht zugelassen sind. Ausserdem müssen die Drogerien sie beim Kantonsapotheker anmelden. Dies gilt nicht für die Ad-hoc-Herstellung von spagyrischen Sprays, die direkt vor dem Kunden gemischt werden.

Indikation

Der Begriff «Indikation» oder «Heilanzeige» bezeichnet in der Medizin den Grund zur Verordnung eines bestimmten diagnostischen oder therapeutischen Verfahrens. Das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic prüft die Indikationen von Arzneimitteln bei der Zulassung. Um zu wissen, welche Behandlung in einem Fall angebracht ist, muss die Fachperson die Art und die Schwere der Krankheit kennen. Im Wissen über drohende Komplikationen und den Verlauf einer Erkrankung, verbunden mit Informationen über den Patienten wie Alter oder mögliche Begleiterkrankungen, kann die Fachperson entscheiden, welche Behandlung angebracht ist.

Kontraindikation

Eine Kontraindikation oder Gegenanzeige gibt an, unter welchen Umständen ein Arzneimittel nicht angewendet werden darf. Eine solche Gegenanzeige kann zum Beispiel eine Schwangerschaft oder eine Überempfindlichkeit gegen einen Stoff im Arzneimittel sein.

Nebenwirkung

Eine Nebenwirkung ist eine Wirkung, die neben der Hauptwirkung eines Medikamentes zusätzlich auftritt.

OTC

«OTC» bedeutet «over the counter» (engl., «über die Verkaufstheke»). OTC-Arzneimittel sind nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel, die nur durch Fachpersonal abgegeben werden dürfen. In der Schweiz fallen alle Arzneimittel der Abgabekategorie D darunter. Von den OTC-Arzneimitteln abgegrenzt sind die ausschliesslich gegen Rezept erhältlichen sogenannten Rx-Präparate (von lat. recipe), die in die Abgabekategorie B respektive A fallen.

Phytopharmaka

Industriell hergestellte Phytopharmaka werden aus natürlichen Ausgangsmaterialien hergestellt. Je nach Verfahren werden die Wirkstoffe aus der Pflanze dafür mit Wasser, Alkohol oder einem anderen Lösungsmittel extrahiert, konzentriert, getrocknet oder anderweitig weiterverarbeitet. Alle Arzneimittel werden in der Schweiz vor der Markteinführung geprüft. Sofern international geltende Kriterien für Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit erfüllt sind, erteilt die Behörde die Marktzulassung. In der Schweiz ist die Swissmedic dafür zuständig.

Wechselwirkungen

Eine Wechselwirkung bedeutet, dass sich zwei Stoffe beeinflussen. Das kann heissen, dass ein Medikament die Wirkung eines anderen abschwächt, verstärkt oder neutralisiert, es kann aber auch sein, dass ein anderer Stoff, etwa ein Lebensmittel, ein Medikament beeinflusst.

Autorin und Redaktion: Bettina Epper
Wissenschaftliche Kontrolle: Dr. phil. nat. Anita Finger Weber
Quellen
  • Allied Market Research

  • Consumer Healthcare Products Association CHPA

  • «Pharma-Markt Schweiz», Interpharma, Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz, 2018

  • pharmawiki

  • Branchenverband Intergenerika

  • Swissmedic

  • Bernhard Kunz: «Pharmakologie/Pathophysiologie 1/6», Lehrmittel Drogistin EFZ / Drogist EFZ, Band C, Careum Verlag, 2012

  • «Der Brockhaus Gesundheit. Krankheiten erkennen, verstehen und heilen», F. A. Brockhaus GmbH, 2004

  • «Gesundheit Österreich», öffentliches Gesundheitsportal des österreichischen Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

  • Bundesverband der Arzneimittelhersteller e.V.

  • Vera Herbst, Gabriele Holm: «Botanik und Drogenkunde», Deutscher Apothekenverlag, 2010

  • Silvia Keberle, Eva Ebnöther: «Meine Gesundheit. Der Gesundheitsratgeber für die ganze Familie» Verlag Documed, 1999