Abgabekategorien von Medikamenten

Selbstmedikation einfach wie nie

Dank des revidierten Heilmittelgesetzes können Drogerien und Apotheken noch mehr Gutes für Ihre Gesundheit tun. So sind jetzt alle nicht rezeptpflichtigen Medikamente in der Drogerie erhältlich. Und Apotheker können verschreibungspflichtige teilweise ohne ärztliches Rezept abgeben.

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Selbstmedikation hilft, Gesundheitskosten zu sparen. Es lohnt sich also, bei leichten Beschwerden zuerst in die Apotheke oder Drogerie zu gehen und sich dort durch Fachpersonal beraten zu lassen. Mit dem revidierten Heilmittelgesetz, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist, ist der Gang in den Fachhandel jetzt noch sinnvoller.

Mehr in der Apotheke

Früher durften Apothekerinnen und Apotheker rezeptpflichtige Arzneimittel nur in Ausnahmefällen in eigener Verantwortung abgeben, in der Regel war immer ein ärztliches Rezept nötig. Heute dürfen sie bestimmte Medikamente ohne Rezept abgeben – wenn eine persönliche Vorabklärung stattgefunden hat und die Abgabe dokumentiert wird. Fabian Vaucher, Präsident des Schweizerischen Apothekerverbands pharmaSuisse, begrüsst dies: «Das erhöht die Möglichkeiten zur eigenverantwortlichen Selbstmedikation.» Konsumentinnen und Konsumenten können sich bei alltäglichen Beschwerden also den kostspieligen Gang zum Arzt sparen.

Alles Rezeptfreie aus der Drogerie

Dank der Liberalisierung der Arznemittelabgabe sind in allen Drogerien rund 550 Präparate erhältlich, die vorher in der Abgabekategorie C eingeteilt und somit nur in der Apotheke erhältlich waren (siehe Grafik). Darunter sind unter anderen Arzneimittel gegen Magen-Darm-Beschwerden, Allergien oder Schmerzen. Elisabeth von Grünigen-Huber, Leiterin Politik und Branche beim Schweizerischen Drogistenverband SDV: «Drogistinnen und Drogisten können so noch spezifischer auf die Krankheiten der Kundschaft eingehen, weil das Sortiment breiter ist und teilweise neue Anwendungsgebiete umfasst.»

A: Einmalige Abgabe auf ärztliche Verschreibung (Apotheke)

B: Abgabe auf ärztliche Verschreibung; bestimmte Medikamente in der Apotheke ohne Verschreibung

C: Abgeschafft. Medikamente umgeteilt in Abgabekategorie D oder B

D: Abgabe nach Fachberatung (Apotheke und Drogerie)

E: Abgabe ohne Fachberatung (Apotheke, Drogerie, Grossverteiler …)

Autorin: Bettina Epper
Redaktion: Vanessa Naef
Wissenschaftliche Kontrolle: Elisabeth von Grünigen-Huber, Drogistin HF und Leiterin Politik und Branche des Schweizerischen Drogistenverbandes SDV


Quellen
  • Schweizerischer Drogistenverband SDV

  • pharmaSuisse

  • Bundesamt für Gesundheit BAG

  • Swissmedic

  • medinside