Farbstoff macht Lebensmittel schön

Damit das Essen so richtig gluschtig aussieht, greift die Lebens­mittelindustrie tief in die Farbtöpfe. Nicht alle diese Farbstoffe sind ganz unbedenklich.

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Gummibärchen sind wunderschön. Die Himbeerigen leuchten rot, die Zitronigen gelb, die Orangigen orange. Allerdings kommen die Farben nicht von Himbeeren, Zitronen und Orangen, sie kommen aus der chemischen Küche der Lebensmittelindustrie. Im besten Fall wurden sie aus pflanzlichen Stoffen gewonnen.

Eine alte Kunst

Farbstoffe machen Lebensmittel schön und appetitlich. Schon die Römer färbten Lebensmittel ein. Sie verwendeten dazu natürliche Farben, etwa aus Pflanzen. Auch heute noch setzen die Lebensmittelproduzenten viele natürliche Farbstoffe ein wie Curcumin (E100), ein gelber Farbstoff aus der Gelbwurz oder Betanin (E162), ein roter Farbstoff aus Randen. Solche Farbstoffe sind unbedenklich.

In der Schweiz sind ca. 40 natürliche und künstliche Farbstoffe für die Färbung von Lebensmitteln zugelassen. Sie müssen, wie alle Zusatzstoffe, auf der Verpackung mit Namen oder ihrer E-Nummer deklariert werden. Die verwendete Mengen muss hingegen nicht aufgeführt werden.

Verbotene Stoffe

Neben den natürlichen Farbstoffen gibt es synthetisch hergestellte wie die rot färbenden Azorubin (E122) und Allurarot AC (E129) oder Tatrazin (E102), das gelb färbt. Manche dieser künstlichen Farbstoffe werden verdächtigt, Allergien oder Hyperaktivität auszulösen, toxisch zu wirken oder krebserregend zu sein. Die European Food Safety Authority (EFSA) empfahl 2009 Erwachsenen am Tag nicht mehr als 0.5 mg/kg Körpergewicht der künstlichen Farbstoffe Chinolingelb ( E104), Gelborange S, Sunsetgelb FCF (E110) und Cochenillerot A, Ponceau 4R (E124) zu sich zu nehmen. Für sechs Farbstoffe (E102, E104, E110, E122, E124, E129) verlangt die EU zudem seit Juli 2010 den Warnhinweis auf der Verpackung, dass diese die Aktivität und die Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen können.

Diese sogenannten Azofarbstoffe sind in der Schweiz aber restriktiver zugelassen als in der EU. Zwar dürfen in alkoholfreien Süssgetränken die Farbstoffe E110, E122, E124, E129 und E151 verwendet werden. In Milchprodukten sowie in Fleischersatzprodukten sind hingegen diese und weitere Azofarbstoffe verboten. Ebenso dürfen die Hersteller Tartrazin nicht für Sirup oder Limonade verwenden. Insbesondere Kinder sollen nicht übermässig Allergie auslösende Substanzen einnehmen. Um Lebensmittelzusatzstoffen aus dem Weg zu gehen gibt es eigentlich nur eine Möglichkeit: kochen Sie möglichst mit frischen Zutaten und kochen Sie selber.

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Autorin und Redaktion: Bettina Epper
Quellen
  • Bundesamt für Gesundheit

  • Kantonales Laboratorium Basel, Bericht von Dr. Marianne Erbs zur Regiokampagne «Farbstoffe in Getränken und Süsswaren», 2012

  • Schweizerischer Konsumentenschutz

  • Heinz Knieriemen, «E-Nummern», AT-Verlag 1999

  • Erich Muskat, Ibrahim Elmadfa und Doris Fritzsche, «E-Nummern und Zusatzstoffe», GU-Verlag, 2012