Corona: Alles über Hygienemasken

Damit eine Einweg- oder Stoffmaske möglichst gut vor dem Coronavirus schützt, sollen Sie ein paar Regeln beachten. Tipps, wie Sie die Maske richtig an- und ausziehen, waschen und entsorgen.

Vielerorts in der Schweiz gilt Maskenpflicht, um vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. So zum Beispiel in öffentlichen Innenräumen wie Geschäften, Banken oder Restaurants oder im öffentlichen Verkehr wie Tram, Bus oder Zug. Auch an Tramhaltestellen, Bahnhöfen oder Flughäfen muss eine Maske getragen werden, auch wenn der Ort im Freien liegt. Zudem empfiehlt der Bund eine Maske zu tragen, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht möglich ist. Das betrifft vor allem:

  • Kranke zu Hause, die einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht einhalten können.

  • Menschen, die zum Arzt- oder ins Spital gehen.

  • Personen, die einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu einer kranken Person nicht einhalten können. Unabhängig davon, ob die kranke Person eine Schutzmaske trägt oder nicht.

  • Personen, die eine Tätigkeit mit engem Kontakt (weniger als zwei Meter Abstand) zu anderen ausüben.

  • Menschen in Gesundheitsberufen.

  • Angehörige von Menschen in Gesundheitsberufen.

  • Menschen, die eine körpernahe Dienstleistung empfangen, zum Beispiel im Kosmetik-, Massage- oder Tattoo-Studio.

Während des Sports kann auf eine Maske verzichtet werden. Von der generellen Maskenpflicht ausgeschlossen sind diverse Schulen.

Masken kaufen

Das BAG empfiehlt, einen persönlichen Vorrat von 50 Hygienemasken pro Person. Achten Sie beim Maskenkauf im Internet und Laden auf die CE-Kennzeichnung auf der Verpackung. Sie stellt sicher, dass die Maske die grundlegenden Anforderungen der europäischen Richtlinien für Medizinprodukte erfüllt.

Die Maske korrekt an- und ausziehen

  • Vor und nach der Anwendung der Maske Hände mit Wasser und Seife waschen oder Hände desinfizieren.

  • Mund und Nase mit Hygienemaske bedecken und darauf achten, dass möglichst keine Lücken entstehen.

  • Maske beim Tragen so selten wie möglich berühren.

  • Haben Sie die Maske berührt, weil Sie sie beispielswiese abnehmen, gilt: Hände mit Wasser und Seife waschen oder desinfizieren.

  • Wer unterwegs ist und seine Hände nicht waschen kann, sollte am besten nichts anfassen. So gelangen keine Viren auf die Hände und später auch nicht ins Gesicht.

  • Eine Maske können Sie bis zu vier Stunden tragen. Wird sie jedoch feucht, verliert sie ihre Schutzwirkung und muss ausgewechselt werden.

  • Kein Desinfektionsmittel auf die Maske sprühen, denn es könnte die Materialstruktur verändern und den Schutz zunichtemachen.

Umgang mit Stoffmasken

  • Stoffmasken nur einen Tag lang benutzen und dann bei mindestens 60 Grad mit Vollwaschmittel waschen, damit die Keime abgetötet werden.

  • Je nach Hersteller und Material kann eine Maske zwischen fünf und 50 Mal gewaschen werden, bevor man sie wegwirft. Mit der Zeit gehen die Stofffasern durch das Waschen kaputt und schützen dann nicht mehr richtig vor Viren.

  • Einwegmasken nicht waschen. Sie werden in der Waschmaschine beschädigt und lassen dann Viren durch.

Maske transportieren und aufbewahren

  • Maske nach Gebrauch an einen Haken hängen, wo sie keine andere Gegenstände berührt und diese womöglich kontaminiert.

  • Unterwegs Maske flach in einer Papiertüte oder einem Briefumschlag aufbewahren. So vermeiden Sie, dass sie andere Gegenstände berührt und so allenfalls Viren weitergegeben werden. Achtung: Maske nicht in Plastiktüte stecken. Plastik ist nicht luftdurchlässig, die Maske trocknet nicht. Auch Viren überleben auf Plastik länger als auf Papier.

  • Die Maske nicht am Kinn oder Handgelenk tragen, unverpackt in den Hosensack stecken oder zerknüllen. Die Aussenseite könnte mit der Innenseite in Kontakt kommen und diese kontaminieren.

Maske entsorgen

  • Maske soll nach dem Ausziehen möglichst nicht mit anderen Gegenständen in Berührung bringen.

  • Masken im normalen Hausmüll oder unterwegs im öffentlichen Abfall entsorgen.

Eine detailliertere Anleitung finden Sie auf der Internetseite des BAG oder des Schweizerischen Drogistenverbandes.

Autorin und Redaktion: Vanessa Naef