Wichtige Baderegeln mit Kindern

Damit der Badeausflug nicht in einer Katastrophe endet, müssen sich Eltern bewusst sein, dass sie Kinder im und am Wasser nie aus den Augen lassen dürfen.

Folgende Themen werden in diesem Artikel behandelt

Die wichtigsten Baderegeln:

  • Kleine Kinder kennen keine Gefahren, daher nie unbeaufsichtigt im und am Wasser spielen lassen.

  • Badmeister sind keine Babysitter, die Eltern sind die für die Kinder verantwortlich.

  • Scheuen Sie sich nicht, Betreuungspersonen zu ermahnen, wenn diese ihre Aufsichtspflicht vernachlässigen.

  • Seien Sie ein Vorbild, für Ihre und andere Kinder.

  • Besuchen Sie mit Ihrem Kind einen Schwimmkurs.

  • Sobald Kinder einigermassen schwimmen können, empfiehlt es sich den Wasser-Sicherheits-Check (WSC) zu machen.

  • Nie überhitzt ins Wasser springen. Der Körper braucht Anpassungszeit.

  • Nie mit vollem oder ganz leerem Magen schwimmen. Beides belastet den Kreislauf.

  • Nie alkoholisiert oder unter Drogen ins Wasser oder schwimmen gehen.

  • Nicht in trübe oder unbekannte Gewässer springen.

  • Luftmatratzen oder aufblasbare Gummitiere gehören nicht ins tiefe Wasser. Sie bieten keine Sicherheit. Selbst wenn Ihr Kind eine Schwimmhilfe wie Flügeli trägt, muss es immer beaufsichtigt werden.

  • Beim Bootfahren immer eine gut sitzende Rettungsweste tragen.

  • Lange Strecken nie alleine schwimmen. Auch der besttrainierte Schwimmer kann eine Schwäche erleiden.

Biotope, Kunststoffbecken und Brunnen

Gefahren lauern nicht nur am See oder im Schwimmbad, auch Biotope und ähnliches können für Kleinkinder zur Falle werden:

  • Seien Sie sich bewusst, dass Kleingewässer zwar harmlos aussehen. Trotzdem ist jedes offene, unbeaufsichtigte Wasser - auch bei nur geringer Tiefe - eine potenzielle Gefahrenquelle.

  • Eine mindestens 1 Meter hohe Umzäunung ist oft die wirksamste Lösung, ein Gewässer zu sichern.

  • Kleingewässer im Spielbereich dürfen eine Wassertiefe von maximal 20 Zentimeter aufweisen.

  • Bei Feuchtbiotopen und Schwimmteichen sollte am Rand eine mindestens 1 Meter breite Flachwasserzone mit einer Tiefe von maximal 20 Zentimeter sein.

  • Bei nicht gebrauchten Kunststoffbecken muss das Wasser abgelassen oder die Einstiegsleitern entfernt werden.

  • Bei Swimmingpools empfiehlt es sich, solide Abdeckungen zu montieren, die rundum gesichert sind.

  • Bei Brunnen im Bereich von Kleinkindern sollte die Wassertiefe nicht mehr als 20 Zentimeter betragen und der Brunnenrand sollte mindestens 75 Zentimeter über dem Boden liegen. Ein engmaschiges Gitter kann bis maximal 10 Zentimeter unter der Wasseroberfläche montiert werden.

  • Wasserfässer mit abschliessbaren Deckeln sichern.

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Autorin: Katharina Rederer
Redaktion: Vanessa Naef
Quelle
  • bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung