Gefahrensymbole

Im Alltag kommen wir häufig mit Chemikalien in Kontakt. Das kann gefährlich werden. Die neue einheitlichte Kennzeichnung und der korrekte Umgang mit Gift können Vergiftungsunfälle verhindern.

Folgende Themen werden in diesem Artikel behandelt

Hersteller von chemischen Produkten sind verpflichtet, Stoffe und Gemische nach dem so genannten Globally Harmonized System (GHS) zu kennzeichnen. Die Hersteller müssen auf Produkten, die gefährliche chemische Stoffe enthalten, die möglichen Gefahren einheitlich und mit Hilfe der neuen Gefahrensymbole verständlich darstellen. Nebst Produktenamen und Herstelleradresse müssen folgende Informationen auf dem Produkt aufgeführt werden:

  • Gefahrensymbole: Gesetzlich geregelt und weltweit einheitlich.

  • Gefahrenhinweise: Genaue Beschreibung der Gefahr.

  • Sicherheitshinweise: Was zu tun ist, um ein Risiko zu vermeiden.

  • Gefahrenstufe: Einfacher Anhaltspunkt zur Schwere der Gefahren.

  • Produktbeschreibung: Produkt darf nie für etwas anderes eingesetzt werden, als vom Hersteller vorgesehen.

  • Gebrauchsanweisung: Dosierungsanleitung immer genau befolgen.

  • Inhaltsstoffe: Es ist gesetzlich geregelt, ob und welche Inhaltsstoffe aufgeführt werden müssen.

Im Notfall richtig handeln

Eine Vergiftung mit Chemikalien ist schnell geschehen: Der Pöstler klingelt und das krabbelnde Kleinkind greift zu den herumstehenden Geschirrspültabs. Das vermeintliche Bonbon ist schnell im Mund und rasch treten Vergiftungserscheinungen auf. In so einer Situation gilt es kühlen Kopf zu bewahren und richtig zu handeln. Praktiziert nicht gerade ein Arzt um die Ecke, ist die Notfallnummer 145 des Schweizerischen Toxikologischen Informationszentrums (STIZ) die richtige Anlaufstelle. Das Zentrum ist 24 Stunden am Tag telefonisch erreichbar.

Rückgabe von Chemikalien

Abgelaufene Chemikalien aus Privathaushalten wie Putzreiniger, Medikamente, Säuren, Laugen usw. können Sie in der Originalverpackung in jeder Drogerie entsorgen. Diese Entsorgung ist kantonal unterschiedlich geregelt. Ab einer bestimmten Menge müssen Sie unter Umständen eine Rücknahmegebühr entrichten. Informationen zur Regelung in Ihrem Wohnkanton erhalten Sie in Ihrer Drogerie.

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Autorin: Ann Kugler
Redaktion: Didier Buchmann
Quellen
  • «Drogistenstern»

  • Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum

  • cheminfo.ch