Schutzrecht
Wer etwas erfindet, hat ein Recht darauf, dass kein anderer diese Erfindung kopieren darf. Das gilt auch für Medikamente.
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Ein Patent ist ein Schutzrecht für eine technische Erfindung. Es verbietet anderen bis zu 20 Jahre lang, eine Erfindung gewerblich zu nutzen. Der Besitzer eines gültigen Patentes bestimmt, wer eine Erfindung beispielsweise herstellen, verkaufen oder einführen darf.
Patentiert werden können nur Erfindungen, die ein Problem auf neue, nicht naheliegende und technische Weise löst. Bei neuen Arzneimitteln beginnt der Patentschutz noch bevor die präklinischen Studien durchgeführt werden. Da es im Schnitt acht bis zwölf Jahre dauert, bis ein neues Medikament auf dem Markt zugelassen wird, beträgt der Patentschutz eines neuen Medikamentes durchschnittlich zehn Jahre.
Generika
Darum ist im Gesetz ein «ergänzendes Schutzzertifikat» vorgesehen. Damit kann der Patentschutz für neue Medikamente um weitere fünf Jahre und damit auf eine effektive Schutzfrist von 15 Jahren ausgedehnt werden. Ist der Patentschutz eines Arzneimittels abgelaufen, darf ein Nachfolgemedikament (Generikum) hergestellt und vermarktet werden. Es enthält dieselben Wirkstoffe und hat dieselben Indikationen wie das Originalpräparat. Es ist somit genauso wirksam, kostet aber weniger.
Wissenschaftliche Kontrolle: Dr. phil. nat. Anita Finger Weber
- Quellen
Eidgenössisches Institut für geistiges Eigentum, www.ige.ch
Bundesamt für Gesundheit BAG