7. Anwender und ihre Ausbildung
Diplomierte Drogistinnen und Drogisten kennen die Wirkung der Phytopharmaka und deren therapeutische Anwendung. Sie wissen über die wichtigsten Heilpflanzen Bescheid und können Sie bezüglich Inhaltsstoffe, Indikationen und Wechselwirkungen beraten. Bis ein Drogist, eine Drogistin ein eigenes Geschäft eröffnen darf, hat er/sie eine 8-jährige Ausbildung hinter sich. Die Ausbildung zum und das Fachwissen von Drogisten, Drogistinnen ist europaweit einzigartig.
8. Behandlung und Ablauf
Nach dem Beschreiben der Beschwerden, wird die Drogistin, der Drogist eine Beratung und eine individuelle Empfehlung für ein pflanzliches Präparat abgeben. Wie lange Sie ein empfohlenes Heilmittel einnehmen, hängt vom Krankheitsbild ab. Ein pflanzliches Präparat sollte ohne Rücksprache mit der Fachperson nicht länger als acht Wochen permanent eingenommen werden. Bei den meisten Mitteln ist nicht erforscht, wie sich eine Langzeitanwendung auswirkt.
9. Grenzen und Risiken
Mit Phytotherapie lassen sich viele Beschwerden gut behandeln. Auch zur Vorbeugung von Krankheiten ist die Pflanzenheilkunde geeignet. Leichte Beschwerden können unter Umständen allein mit pflanzlichen Heilmitteln behandelt werden, beispielsweise:
Erkältungen: Inhalation oder Einreiben mit ätherischen Ölen, Trinken von Medizinaltees
Nervosität: Baldrian, Hopfenzapfen
Kleine Wunden und Prellungen: Arnika
Verstopfung: Feigensirup
Hautprobleme: Eichenrinde
Sicherheitshinweis: Bei schweren oder chronischen Erkrankungen sollte man Pflanzenheilmittel erst nach Abklärung durch eine medizinische Fachperson (Drogist, Apotheker, Hausarzt) anwenden. Pflanzliche Arzneien enthalten natürliche Wirkstoffe und können genau wie chemisch-pharmazeutische Präparate Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten hervorrufen. Mixen Sie auf keinen Fall wahllos natürliche Heilmittel. In Kombination können Nebenwirkungen eintreten. Dosieren Sie nicht nach dem Motto «viel hilft viel» – gehen Sie auch mit pflanzlichen Naturheilmitteln sparsam um. Lassen Sie die Hände weg von dubiosen Internetangeboten. Oft werden Mixturen minderwertiger Qualität verkauft. Falls Sie Allergien gegen bestimmte Pflanzen haben, sollten Sie diese meiden. Auch in der Schwangerschaft ist erhöhte Vorsicht geboten.
10. Zahlt die Krankenkasse?
Seit Anfang 2012 werden die fünf komplementärmedizinischen Methoden Homöopathie, Anthroposophische Medizin, Neuraltherapie, Traditionelle chinesische Medizin (TCM) und Pflanzenheilkunde wieder von der Grundversicherung der Krankenkassen übernommen. Dies aufgrund eines Entscheids des Bundesrates. Die Regelung gilt bis Ende 2017. Bis dahin bleibt den jeweiligen Fachverbänden Zeit, die Wirksamkeit der Methoden zu beweisen bzw. wo nötig besser zu belegen.
Autorinnen: Nadja Mühlemann und Vanessa Naef
Redaktion: Katharina Rederer
