9. Grenzen und Risiken

Es gelten die gleichen Grenzen und Risiken wie bei jeder medizinischen Behandlung. Zur Erfolgskontrolle gehören eine sorgfältige Diagnose und eine gewissenhafte Überprüfung der erzielten Resultate.

10. Praxistipps

Medizinische Laien können einen von PhysiotherapeutInnen geleiteten Kurs besuchen, beispielsweise zum Thema «Rückenschule», «Präventive Gangsicherheitskurse im Alter» oder «Leben mit einer Hüftprothese». Siehe Angebote der kantonalen Sektionen des Schweizer Physiotherapie Verbandes.

11. Zahlt die Krankenkasse?

Die Krankenkassen vergüten physiotherapeutische Behandlungen aufgrund einer Liste anerkannter Leistungen. Die obligatorische Grundversicherung übernimmt die Behandlungskosten gemäss ärztlicher Verordnung. Der Patient kann den Therapeuten frei wählen. Der Arzt bestimmt die Anzahl der physiotherapeutischen Behandlungen, die erforderlich sind, um den Gesundheitszustand des Patienten zu verbessern. Er beachtet dabei die durch das Bundesamt für Gesundheit, BAG festgelegten Richtlinien.

Im Rahmen der Komplementärzusatzversicherung vergüten manche Krankenkassen physiotherapeutische Behandlungen ohne ärztliche Verordnung. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Physiotherapeuten oder bei Ihrer Krankenkasse.

Quellen: Naturärzte Vereinigung der Schweiz (NVS) / Schweizer Physiotherapie Verband / physioswiss.ch / Universität Rennes (F) / www.med.univ-rennes1.fr / Association pour le développement et la recherche en rééducation fonctionnelle
Autorin und Redaktion: Antoinette Prince

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