7. Anwender und ihre Ausbildung

Adressen von registrierten Berufsmasseuren führt der Schweizerische Verband der Berufs-Masseure.

8. Behandlung und Ablauf

Einzelne Massagesitzungen werden zu Serien von mindestens sechs Behandlungen (zweimal pro Woche) zusammengefasst. Für die verschiedenen Körperbereiche empfehlen sich unterschiedliche Massagedauern. So werden für eine Teilmassage (Kopf, Füsse, Hände) etwa zehn Minuten gerechnet. Eine Massage grosser Körperpartien (Arme, Beine, Rücken) dauert rund zwanzig Minuten. Eine Ganzkörpermassage nimmt 45 Minuten in Anspruch. Die klassische Massage dient vor allem zur Vorbeugung und Behandlung von Verspannungen der Muskulatur. Weiter fördert die Massage die allgemeine Entspannung und steigert das Wohlbefinden. Die häufigsten Beschwerden, die jemanden zum Masseur führen sind: Rückenschmerzen, Kopfschmerzen (verursacht durch verspannte Nackenmuskulatur), Muskelverhärtung (nach körperlicher Überanstrengung) und Bewegungseinschränkung (z.B. bedingt durch eine verkürzte Muskulatur).

9. Grenzen und Risiken

Nach einer sachkundigen Massage sind keine Nebenwirkungen zu erwarten. Doch auch bei der Massage gibt es Kontraindikationen, die beachtet werden müssen. Bei folgenden Krankheiten sollte die klassische Massage nicht oder erst nach Absprache mit einer medizinischen Fachperson erfolgen: Gefässerkrankungen, akute Entzündungen und Infektionskrankheiten, Krebs, hohes Fieber, Herz-Kreislaufprobleme, Erkrankungen der Muskeln und der Nerven, Blutungsneigung, Venenleiden.

10. Praktische Tipps

Hautfreundliche Basisöle – gerne auch mit ätherischen Ölen angereichert – lassen die Hände während der Massage besser auf der Haut gleiten. Tipp von Amin Fischer, diplomiert Drogist in Tägerwilen: «Lassen Sie sich ein individuelles Massageöl in der Drogerie mischen oder stellen Sie selber eine feine Massagecreme her. Ausprobieren lohnt sich.»

11. Zahlt die Krankenkasse?

Viele Krankenkassen leisten einen Beitrag an die Behandlungskosten im Rahmen ihrer Zusatzversicherungen, sofern Therapeuten anerkannt sind. Nähere Informationen erhalten Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Quelle: Schweizerischer Verband der Berufsmasseure
Autorin und Redaktion: Nadja Mühlemann

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