Medikamente

Pille aus dem Netz

Illegale Arzneimittel finden im Netz reissenden Absatz. Wer online einkauft, tut gut daran, Angebote kritisch unter die Lupe zu nehmen. vitagate.ch zeigt, wie Sie seriöse Anbieter erkennen.

Der Kauf von Arzneimitteln im Internet ist mit Risiken verbunden.

Der Kauf von Arzneimitteln im Internet ist mit Risiken verbunden.

Im Internet wächst ein weltweiter Arzneimittelhandel, von dem auch viele Schweizer Gebrauch machen. Billige Preise und diskreter Einkauf verlocken die Kunden, sich Medikamente online zu beschaffen – meist ohne sich über die Risiken im Klaren zu sein.

Was das Gesetz sagt

Ist es erlaubt, Medikamente aus dem Ausland zu importieren? Und wenn ja, in welchen Mengen? Die Rechtsunsicherheit bei den Konsumenten ist gross. Das Gesetz gibt vor: Eine Privatperson darf für sich selbst Arzneimittel in der Menge eines Monatsbedarfs importieren. Dies gilt sowohl für sanfte wie auch für rezeptpflichtige Medikamente. Darin eingeschlossen sind auch Trendprodukte wie Errektionsförderer oder Schlankheitsmittel. Verboten ist ein Import per Versand von bei betäubungsmittelhaltigen Arzneimitteln wie Schlaf- und Beruhigungsmittel oder starke Schmerzmittel.

Der Online-Kauf von Medikamenten ist mit erheblichen Risiken verbunden. «Die Zahl der Wundermittel, die übers Internet verkauft werden, ist sagenhaft», weiss Karoline Mathys, Leiterin Bereich Martküberwachung beim Schweizerischen Heilmittelinstitut (Swissmedic). So entpuppten sich kürzlich bei einer Stichprobe 27 von 44 untersuchten Mustern von Erektionsförderern als Fälschungen oder Imitate von schlechter Qualität. Andere Produkte waren überdosiert, was schwerwiegende Komplikationen wie etwa einen Kreislaufkollaps zur Folge haben kann. Selbst wenn fragliche Produkte die angegebenen Wirkstoffe tatsächlich beinhalten, kann deren Wirksamkeit durch unsachgemässe Transporte und falsche Lagerung negativ beeinflusst werden. Bei Arzneimittel-Importen läuft der Kunde Gefahr die Katze im Sack zu kaufen. Falls Sie dennoch nicht darauf verzichten wollen, sollten Sie sich vor der Online-Bestellung über die wichtigsten Fragen zur Herkunft der Produkte im Klaren sein. Übrigens: Beim Kauf von Arznei- und Nahrungsergänzungsmitteln aus dem Ausland besteht keine Möglichkeit einer Rückerstattung durch die Krankenkasse.

Auf Nummer sicher gehen

Noch strenger als beim Auslandimport ist der Schweizer Gesetzgeber beim Verkauf von Medikamenten übers Internet in der Schweiz. Der Versandhandel im Internet ist hier grundsätzlich verboten. Sogar für freiverkäufliche Medikamente muss ein ärztliches Rezept vorliegen, wenn sie über das Internet verkauft werden. Diese Vorschrift soll gewährleisten, dass vor der Bestellung eine fachliche Beratung stattgefunden hat. Für Produkte die auf keiner Arzneimittelliste aufgeführt sind, ist der Handel im Internet gestattet. Dazu zählt unter anderem eine breite Palette von Nahrungsergänzungsmitteln. Um keine falschen Produkt-Versprechungen in Umlauf zu bringen, ist dem Anbieter allerdings jede Form der Heilanpreisung untersagt. So darf beispielsweise ein kalziumhaltiges Produkt mit dem Hinweis «hilft bei Wachstum und Erhalt der Knochenmasse» übers Internet verkauft werden – nicht jedoch mit der Anpreisung «wirkt gegen Osteoporose».

Fazit: «Aus Sicherheitsgründen rät Swissmedic, ausschliesslich die offiziellen Vertriebskanäle der Schweizerischen Spitäler, Apotheken und Drogerien zurückzugreifen», empfiehlt Karoline Mathys.

Quelle: «Drogistenstern» / Swissmedic
Autoren: Michel Schmid, Didier Buchmann
Redaktion: Didier Buchmann

Haben Sie schon einmal Medikamente via Internet gekauft?

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